Die Female Genital Mutilation ist auch ein Thema für Europa, also auch für die Bundesrepublik Deutschland und sie ist in verschiedenen Ländern Europas strafbar. Nur, gibt es auch tatsächlich Ermittlungsverfahren ? Welche Kommissariate sind in den deutschen Polizeibehörden zuständig ? Wie werden von der Female Genitale Mutilation (FGM) bedrohte Mädchen und Frauen geschützt ? Wie sieht die Situation in anderen europäischen Ländern aus ?

Wir senden zur Zeit per Email Anfragen an deutsche Polizeibehörden mit einem kleinen Fragenkatalog und beabsichtigen die erhaltenen Antworten hier online zu stellen. Die Behörden sind darüber informiert, daß ihre Antworten hier genau wiedergegeben werden. Die Fragen sehen folgendermaßen aus:

  1. Welches Kommissariat ist bei Ihnen zuständig für Opfer von Genitalverstümmelung ?
  2. Gab es bei Ihnen Ermittlungsverfahren gegen Eltern oder Beschneiderinnen ?
  3. Wenn ja, gab es erfolgreiche Verfahren, die letztenendes zu einer Verurteilung führten ?
  4. Geben bei Ihnen illegal aufhältige Frauen aus afrikanischen Ländern an, vor der eigenen Beschneidung oder der der Tochter aus der Heimat nach Deutschland geflohen zu sein ?
  5. Wie schützen Sie Töchter von MigrantInnen vor der FGM ? Bekommen Sie Hinweise von Organisationen oder Privatpersonen auf geplante Verstümmelungen ?
  6. Gibt es Mitarbeiter bzw. PolizeibeamtInnen, die auf die Vernehmung von Opfern der FGM ausgebildet und vorbereitet sind ?

Die erste Antwort ist eingegangen am 26.Septmeber 2005 und kommt aus Bonn:

Polizeipräsidium Bonn

Sehr geehrte Frau Kreusel,

ich habe Ihre Fragen unseren Fachdienststellen vorgelegt und folgende Antworten erhalten:

  1. Zuständig ist das Kriminalkommissariat 11 der Unterabteilung "Zentrale Kriminalitätsbekämpfung". Diese Dienststelle bearbeitet u.a. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
  2. In den Vorgangserfassungssystemen der Bonner Polizei ist es nicht möglich speziell nach der Tatbegehungsweise "Genitalverstümmelung" zu recherchieren. Aus der Erinnerung erfahrener Ermittlungsbeamter heraus ist hier jedoch kein solches Ermittlungsverfahren bekannt.
  3. entfällt
  4. Im Rahmen von Vernehmungen illegal in Deutschland lebender Frauen wurden bislang keine Hinweise auf Genitalverstümmelung gegeben.
  5. Opfer von Straftaten erhalten umfangreiche Informationen zum Thema "Opferschutz". Sollte eine Frau in eine Notsituation geraten, die eine sofortige andertweilige Unterbringung erforderlich macht, ist die Polizei bei der Suche nach einem Platz in einem Frauenhaus behilflich. Gegebenenfalls werden zielgerichtete Präventionshinweise gegeben.
  6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kriminalitätskommissariates 11 sind im Hinblick auf Vernehmungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Sexualstraftaten speziell geschult und sind ausreichend sensibilisiert, auch "FGM-Geschädigte" vernehmen zu können.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Antworten behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichem Gruß

J. Pawelzik

Polizei Bonn, Presse- und Informationsbüro

Am 29. September 2005 haben wir die zweite Antwort erhalten und zwar vom Polizeipräsidium München.

Polizeipräsidium München

Sehr geehrte Frau Kreusel,

gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema "Opfer von Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM)".

  1. Ein generell zuständiges Kommissariat für "Genitalverstümmelungen" gibt es beim PP München nicht. Letztendlich ist die Zuständigkeit eines Kommissariates immer vom konkreten Einzelfall abhängig (z.B. Motivation des Täters, Schwere und Folgen der Tat, Alter und Geschlecht des Opfers,...).

    Für Fälle von Sexual- und Gewaltdelikten ist aber generell das Dezernat 12, Bayerstr. 35-37, 80335 München, mit seinen nachgeordneten Kommissariaten der richtige Ansprechpartner.
  2. Beim PP München ist bislang kein derartiger Fall bekannt geworden.
  3. Siehe Nummer 2.
  4. Siehe Nummer 2- ggf. könnte Ihnen hier das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) www.bafl.de, weitere Auskünfte erteilen.
  5. Siehe Nummer 2.- allgemeine und spezielle Hinweise zum Schutz für Frauen und Kinder finden Sie auf der Internetseite des Kommissariates 314 (Opferschutz/Prävention) unter www.polizei.bayern.de/ppmuc/schutz/k314/index.htm
  6. Grundsätzlich werden alle Beamtinnen und Beamten der Polizei im Rahmen der ständigen Aus- und Fortbildung auch auf die Bereiche "Vernehmungen" sowie Umgang mit Opfern und Tätern vorbereitet. Darüber hinaus sind vor allem die Angehörigen der Kriminalpolizei speziell für ihre zuständigen Deliktsbereiche besonders ausgebildet. Die Mitarbeiter des Dezernates 12 beispielsweise, haben nahezu täglich Umgang mit vorwiegend weiblichen Opfern und Kindern, und von daher auch die notwendige Professionalität und Routine damit.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Antworten geholfen zu haben,

mit freundlichen Grüßen,

André Remy

Kriminaloberkommissar

Polizeipräsidium München, leiter Kommissariat 122

Bayerstr. 35-37, 80335 München

Telefon 089 / 55172 - 122

Telefax 089 / 55172 - 151

E-Mail: andre.remy {at} polizei.bayern.de

Die 3. Antwort vom 30. Septmeber 2005 kommt vom Polizeipräsidium Köln.

Polizeipräsidium Köln

Sehr geehrte Frau Kreusel,

Ihre Anfrage zu Opfern von Genitalverstümmelung kann ich folgendermaßen beantworten:

Je nach Bewertung der Einzelsachverhalte können verschiedene Kommissariate zuständig sein. Ermittlungsverfahren gegen Erziehungsberechtigte oder BeschneiderInnen sind in diesen nicht bekannt.

Ob die Angst vor einer Genitalverstümmelung Grund für einen Asylantrag afrikanischer Frauen gewesen ist, können Sie beim Ausländeramt oder beim Bundesamt für Migration, die die Asylverfahren durchführen, erfragen.

Sollten in unserer Behörde Fälle dieser Art bekannt werden, wird geprüft, ob den Frauen durch die Opferschutzbeauftragten der Polizei Köln professionelle Hilfeorganisationen zur Weiterbetreuung benannt werden und ob Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Gitt

Kriminaldirektor

Wir sind sehr gespannt auf die weiteren Ergebnisse und danken allen Polizeibehörden, von denen wir hier Antworten auf unsere Fragen veröffentlichen können. Möchte vielleicht jemand eine solche Befragung für andere europäische Länder durchführen ? Wir sind gerne bereit, die Ergebnisse hier zu veröffentlichen.







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Monika Kreusel

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2006

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