Vor Beginn einer DBT, unabhängig, ob diese ambulant, tagesklinisch oder stationär in Anspruch genommen wird, wird immer ein schriftlicher Bahandlungsvertrag geschlossen, der festlegt, daß die Patientin keinen Suizid begehen wird, auf selbstschädigendes Verhalten verzichtet und der die Anwesenheit bei den Therapie- und Gruppensitzungen regelt.

    Die Patientin muß in der DBT eine Reihe von Verpflichtungen eingehen. Diese sind in erster Linie Voraussetzungen für die formale Aufnahme in die Therapie und stellen die Bedingungen der Behandlung dar. Über diese Verpflichtungen sollte bereits in den ersten Sitzungen gesprochen werden, um zumindest ein mündliches Einverständnis zu erhalten. Der Therapeute kann nach eigenem Ermessen auch einen schriftlichen Vertrag einsetzen (Marsha Linehan, 1996a, S. 83).

Der Abschluß einen schriftlichen Vertrages hat sich bewährt (Martin Bohus, 2002, S. 32). Ein Modell für einen solchen Vertrag einer ambulanten Therapie könnte folgendermaßen aussehen:




Orientierung und Richtlinien für das Fertigkeitentraining:
  1. Das Gruppenprogramm umfaßt eien Zeitdauer von einem Jahr; in diesem Jahr wird das gesamte Skillstraining zweimal durchgeführt


  2. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Gruppentraining ist eine begleitende DBT-Einzeltherapie.


  3. Wer nicht teilnehmen kann, sollte rechtzeitig absagen.


  4. In einem Durchlauf des Skillstrainings muß jede Patientin mindestens 50% der Zeit teilnehmen; wer fünfmal hintereinander fehlt (unabhängig davon, ob vorher abgesagt wurde oder nicht), ist aus der DBT-Therapie ausgeschlossen.


  5. Das Skillstraining ist wesentlicher Bestandteil der Einzteltherapie. Dies beinhaltet, daß zwischen Einzel- und Gruppentherapeuten ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfindet.


  6. Informationen, die innerhalb der Gruppensitzungen ausgetauscht werden, ebenso wie Namen der übrigen Teilnehmerinnen, müssen streng vertraulich behandelt werden. Das bedeutet, daß eine Schweigepflicht besteht.


  7. Die Patientinnen sollen untereinander keine intensiven persönlichen Kontakte pflegen.


  8. Die Teilnahme an den Gruppen unter Einfluß von Drogen und Alkohol ist nicht erlaubt.


  9. Patientinnen, die anderen Patientinnen über ihre suizidalen Gedanken informieren, müssen bereit sein, deren Hilfe anzunehmen.


  10. Während der Gruppensitzungen werden aus diesem Grund Videoaufnahmen gemacht. Hierzu benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis.*


  11. Bei therapieschädigendem Verhalten soll eine Verhaltensanalyse geschrieben werden. Therapieschädigendes Verhalten liegt vor
    • bei ständigem Nichtbezahlen*
    • bei Nichterscheinen, außer bei entschuldigtem Fernbleiben wegen Krankheit oder Urlaub
    • bei permanenten Zuspätkommen
    • bei Verhalten innerhalb wie auch außerhalb des Skillstrainings, welches den Fortlauf der Therapie gefährdet

Ich habe das Obenstehende gelesen, das Angebot und die Erwartungen an mich habe ich verstanden, und ich wünsche an dem Behandlungsprogramm teilzunehmen.

________________, den______________200__

(Unterschrift der Patientin) (Unterschrift des Gruppentherapeuten oder der Gruppentherapeutin)

*Das Freiburger Behandlungsprogramm setzt einen finaziellen Eigenanteil und Videoaufnahmen voraus.
(vgl. Martin Bohus, 2002, S. 128)


Weitere Regeln sind:

  • Nach einer Selbstverletzung sollte 24 Stunden kein Kontakt mit dem Therapeuten aufgenommen werden (24-Stunden Regel).
  • Alle anderen Therapien sollten vor Beginn der DBT beendet werden.
  • Klinikeinweisungen sollten nur nach eingehender Rücksprache mit dem Therapeuten erfolgen.

(Martin Bohus, 2002,. S. 33)

Viele Betroffene sind erstmal nicht sofort bereit einen solchen Behandlungsvertrag zu unterschreibt, der sie verpflichtet ein Jahr keinen Suizid zu begehen. Dann ist es hilfreich für sie zu erfahren, wie in der DBT mit ihren Suizidgedanken umgegangen werden wird daß sie Hilfe bekommen werden.

Für die Patientinnen ist es wichtig, daß sie erfahren, daß die Verpflichtung, keinen Suizid zu begehen den Therapeuten hilft gute Therapie zu machen und, daß die Angst vor einem Suizid einer Patientin eine große Belastung für sie ist.

Die Patientinnen dürfen und sollen den Therapeuten von ihren Suizidgedanken berichten und er wird ihnen in der Therapie helfen ein Notfallnetzwerk aufzubauen.

Die Patientin, die sich um eine DBT bemüht, wird dort weitere Borderline-Patientinnen kennenlernen und es ist wichtig zu wissen, daß Suizidversuche innerhalb einer Gruppe ansteckend sind (Martin Bohus, 2002, S. 32-33)

Literatur:
Bohus, Martin; Borderline-Störung, 2002, Hogrefe
Linehan, Marsha, Dialektisch Behaviorale Therapie der Borderline-Persönlichkeitsstörung, 1996a, CIP-Medien

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Dialektisch Behaviorale Therapie Borderline



Monika Kreusel

Zuletzt aktualisiert am 29.06.2006

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